KFM | Vertragsrecht

von Omid Hosseini

Lernschrittplaner

Ziele:

  1. Ich kann Alltagssituationen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit der Akteure beurteilen.
  2. Ich kann Grundbegriffe zu Rechtsgeschäften erklären.
  3. Ich kann die Begriffe Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit erklären.
  4. Ich kann die Begriffe natürliche Person und juristische Person erklären.
  5. Ich kann verschiedene Vertragsarten nennen und sie erklären.

Lernnachweise:

  1. Ich bearbeite Lernjob 1.1 und stelle die Ergebnisse in schriftlicher Form in meine Ansicht.
  2. Ich schreibe einen erläuternden Text und stelle ihn in meine Ansicht.
  3. Ich erkläre die beiden Begirffe anhand eines kurzen Texts
  4. Ich erkläre die beiden Begriffe anhand eines kurzen Texts in meiner Ansicht.
  5. Ich erkläre die Verschiedenen Vertragsarten anhand kurzer beschreibungen.

 Weg:

Montag: Input+Lernschrittplaner schreiben. Ich schreibe die verschiedenen Vertragsarten auf und suche dann im Internet beschreibungen zu den jeweiligen Arten und schreibe eine kurze beschreibung dazu in meine Ansicht.

Dienstag: Ich beginne mit der bearbeitung von Lernjob 1.1 und halte die Ergebnisse in schriftlicher Form in meiner Ansicht fest.

Mittwoch: Ich schreibe den erläuternden Text zu den Grundbegriffen der Rechtsfähigkeit in meine Ansicht, zudem beginne ich auch damit die Begirffe juristische Person und neutrale Person in meiner Ansicht schriftlich zu erklären.

Donnerstag: frei

Freitag: frei

Auswertung:

Die Woche war für mich nicht besonders Anspruchsvoll da alle Informationen die wir brauchten schnell zu finden waren und die erklärungen konnte man auch gut aus diesen Texten ableiten wodurch das erstellen der Lernprodukte, die bei mir sehr Text basiert sind, kein Problem war.  Mit meiner Zeitplanung kam ich auch in dieser kurzen Woche gut zurecht und konnte die Themenwoche pünktlich fertigstellen.

 

Rechtsfähigkeit

  • Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind nach deutschem Recht natürliche und juristische Personen (Rechtssubjekte).
  • Rechtsobjekte können im Gegensatz zu Rechtssubjekten nur Gegestand von Rechten und Pflichten sein aber nicht deren Träger.
  • Der Mensch ist eine natürliche Person und juristische Personen sind z.B. Vereine, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts.
  • Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt

Geschäftsfähigkeit

  • Die Geschäftsfähigkeit regelt, wann eine Person verbindliche Rechtsgeschäfte abschließen kann
  • Geschäftsunfähig sind Minderjährige, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die dauerhaft Geisteskrank sind, sind auch Geschäftsunfähig
  • Minderjährige ab 7 Jahre, sprich die das 7. Lebensalter vollendet haben, sind beschränkt Geschäftsfähig. Diese beschränkte Geschäftsfähigkeit gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Natürliche Person

Der Rechtsbegriff natürliche Personmeint den Menschen als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten. Er ist in den §§ 1 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt und von der juristischen Person zu unterscheiden (vgl. dazu §§ 21 ff. BGB).

Das entscheidende Merkmal der natürlichen Person ist also die Rechtsfähigkeit. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Sie ist damit unabhängig von Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Herkunft. Sie kann einem Menschen auch nicht durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung aberkannt werden. Allerdings kann auch ihr Träger sie nicht durch Verzichtserklärung aufheben oder beschränken.

Juristische Person

Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Einheit, die von der Rechtsordnung Rechtsfähigkeit verliehen bekommen. Dadurch können sie Träger eigener Rechte und Pflichten sein und auch vor Gericht klagen und verklagt werden.

Lernjob 1.1

1. Max findet es großartig: zu seinem 16. Geburtstag schenkt ihm seine Tante eine PLaysation  4 obendrein hat er von seinem Onkel einen Hund bekommen.

Er kann die Playstaion ohne Probleme annehemen doch beim Hund können die Eltern bestimmen ob er ihn weg geben soll da seine Eltern auch die Hundesteuer bezahlen müssten.

2. Moritz ist 5, aber trotzdem erlaubt ihm seine MUtter schon, manchmal beim Kaufmann um die Ecke für sie einkaufen zu gehen. Sei vergisst nämlich öfter etwas beim wöchentlichen Großeinkauf.

Moritz ist noch unter 7, darf aber mit der Einwilligug seiner Mutter, für sie einkaufen gehen.

3. Max hat lange gespart, damit er sich das heißersehnte Mountenbike kaufen kann. Er hat Glück und kann ein Auslaufmodell von HAY für nur 699€ erstehen.

Max kann das Fahrrad nicht ohne einwilligung seiner Eltern kaufen da es zu teuer ist.

4. Auf dem Jahrmarkt entwischt Moritz seinen Eltern und kauft sich von den 4€ die ihm seine Oma heimlich zugesteckt hat, an einem Stand eine große Tüte gebrannte Mandeln, die er sogleich aufisst, so das ihm ganz schlecht ist, als seine Eltern ihn endlich wieder finden.

Moritz ist noch nicht Geschäftsfähig und hatte keine Erlaubnis der Eltern also hätte der Verkäufer ihm keine Mandeln verkaufen dürfen.

5. Max hat nach langer Suche endlich eine Ausbildungstelle als Zweiradmechanicker für Fahrradtechnik gefunden. Nach Meinung seiner Eltern soll er aber lieber einen sauberen Beruf ergreifen und am besten Bankkaufmann werden.

Max ist nur beschränkt geschäftsfähig, kann daher also die Ausbildung nur mit Einwilligung seiner Eltern antreten.

6 Max eltern haben sich durchgesetzt: er beginnt eine Ausbildung als Bankkaufmann. DOch schon nach einem halben Jahr reicht er die Kündigung ein. Womit seine Eltern natürlich überhaupt nicht einverstanden sind.

Max darf auch ohne Einwilligung seiner Eltern die Ausbildung vorzeitig beenden.

7. Das leben kommt, das Leben geht: am selben Tag, als Max und Moritz Mutter von ihrem Arzt bestätigt bekommt, dass sie wieder ein Kind erwartet, stirbt die Oma an einem Schlaganfall. Keiner in der Familie wusste wie vermögend sie war, hinterlässt sie dich laut Testament u.a. allen Enkelkindern je 100.000€. Ihrer TOchter vermacht sie ein echtes Erbstück: die antike italienische Geige, die einemal dem Urgroßvater gehörte.

Erben dürfen nur jene, die zur Erbzeit gelebt haben. Vor dem Erbfall gezeugte Personen gelten als geboren. Daher bekommt auch das noch nicht auf die Welt gekommene Enkelkind 100.000€

9. Am Abend seines 18. Geburtstags betrinkt sich Max maßlos. In seiner Geburtstags- stimmung schenckt er seinem besten Kumpel David sein Fahrrad, das er ja nun, da er Auto fährt nicht mehr braucht.

Da Max betrunken war, war er zu diesem Zeitpunkt Geschäftsunfähig.

Vertragsarten

Dienstvertrag

  • Ein Partner verpflichtet sich bestimmte Tätigkeiten (Dienste jeder Art) auszuführen
  • Der andere Partner verpflichtet sich vereinbarte Vergütung zu zahlen
  • Nicht Arbeitserfolg steht im Mittelpunkt, sondern die Tätigkeit (mit Bemühen um sorgfältige Ausführung)
  • Dienstverträge werden mit angehörigen freier Berufe geschlossen (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte..)
  • Dienstverträge, welche mit Arbeitnehmern geschlossen werden, sind Arbeitsverträge (Arbeitsvertragsrecht)

Werkvertrag

  • Beauftragter verpflichtet sich nicht nur eine Tätigkeit auszuüben, sondern auch einen bestimmten Erfolg zu garantieren (ein Sach- und Rechtsmängel freies Werk)
  • Auftraggeber muss vereinbarte Erstellung des Werkes bezahlen

Mietvertrag

  • Vermieter verpflichtet sich, eine Sache einem anderen auf Zeit zum Gebrauch zu überlasen
  • Mieter muss vereinbarte Miete zahlen (z.B. für Lagerhallen)

 

Schenkungsvertrag

  • Unentgeltliche Zuwendung
  • Gültigkeit durch notarielle Beglaubigung

Leihvertrag

  • Leihe = Unentgeltliche Überlassung einer Sache zu Gebrauch
  • Entleiher verpflichtet sich, die Sache pfleglich zu behandeln, nicht weiter zu leihen und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben

Pachtvertrag

  • Überlassung von Sachen zur Erwirtschaftung von Erträgen
  • Unterscheidung zum Mietvertrag: Umfasst nicht nur den Gebrauch von Gegenständen, sondern auch den in der Pachtzeit wirtschafltichen Erfolg
  • Pächter muss vereinbarten Pachtzins zahlen (Tankstellen, Werkstätten..)

Darlehensvertrag

  • Darlehensgeber verpflichtet sich dem Darlehensempfänger entweder
  • Geldbetrag zur Verfügung zu stellen (Gelddarlehen) oder
  • Eine andere vertretbare Sache (Sachdarlehen) zu überlassen

Sachdarlehensvertrag

  • Darlehensnehmer muss Darlehensentgelt bezahlen (spätestens bei Rückerstattung der überlassenen Sache)
  • Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge
  • Kann jederzeit von einem der beiden Partner gekündigt werden

Gelddarlehensvertrag

  • Darlehensnehmer muss Zinsen zahlen (entweder nach Ablauf eines Jahres oder vor einem Jahr bei Rückerstattung des Geldes)
  • Rückerstattung des zur Verfügung gestellten Geldes bei Fälligkeit
  • Kündigung: Beide Parteien 3 Monate Kündigungsfrist

Versicherungsvertrag

  • Versicherungsnehmer verpflichtet sich, Prämie bzw. den Betrag zum vereinbarten Termin zu zahlen
  • Gegenleistung des Versicherers: Bei Schadensmeldung den Sach-, Personene oder Vermögensschaden zu zahlen

Kontovertrag

  • Kreditinstitut verpflichtet sich die Geschäfte für den Kunden auszuführen
  • Kunde zahlt Entgeld in Form von Buchungsgebühren oder Provisionen

Bei Darlehen-, Versicherung- und Kontovertrag wird Empfänger vorübergehend Besitzer

Kaufvertrag

  • Erwerb einer Sache
  • Eine Sache wird übereignet (Empfänger wird Eigentümer)
  • Verpflichtung Ware anzunehmen

Profilinformation

  • Land: Deutschland
  • Vorname: Omid
  • Nachname: Hosseini
  • Stadt: Lohfelden
  • E-Mail Adresse: omid.hosseini@web.de

Creative Commons Lizenz

Creative-Commons-Lizenz

KFM | Vertragsrecht von Omid Hosseini ist mit einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported 3.0 Unported Lizenz ausgestattet.

Jede der Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Genehmigung von Omid Hosseini dazu erhalten.

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