Wirtschaft/BAO

von Omid Hosseini

Lernschrittplaner

Ziele:

  1. Ich kann die Grundsätze der Gewinn- und Verlustrechnung nennen
  2. Ich kann die Grundätze und Varianten von Angebotskalkulation nennen und habe diese vorgenommen.

Lernnachweise:

  1. Ich schreibe einen erläuternden Text zu GuV und kann den unterschied zur Billanz nennen

Weg:

Montag: Lernschrittplaner schreiben und Aufgaben im Kursraum schonmal anschauen.

Dienstag: Über GuV informieren im Internet informieren und dazu einen erläuternden Text in meine Ansicht schreiben.

Mittwoch: Text fertigstellen und Fagen F40-F43 beantworten.

Donnerstag: Über die gesetzlichen Rahmen bedingungen einer Guv informieren und diese in meiner Ansicht aufführen.

Freitag: Auswertung schreiben und Englisch Lernjob bearbeiten. Aufgaben fertigstellen die vielleicht noch zu erledigen sind.

Auswertung: Die Themenwoche war nicht besonders schwer jedoch musste ich mir relativ viel durchlesen und verschiedene Begriffe erstmal klären. Ich konnte die Themenwoche nicht in der Schule abschließen da mir dazu keine Zeit blieb also musste ich von Zuhause aus daran weiter arbeiten und konnte sie somit fertigstellen. 

GuV

Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung?

Bei Der GuV handelt es sich um einen Hauptbestandteil der Jahresabschlusses für Kaufleute. Mit ihr kann man den erfolg des Unternehmens ermitteln.

Neben der Billanz ist die GuV der andere Hauptbestandteul des Jahresabschlusses.

GuV im Rahmen der Billanz

Die GuV und die Billanz sind bestandteil der doppelten Buchführun. Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit werden Aufwand und Ertarg der erfolgskonten nicht direkt auf das Konto Eigenkaptial gebucht, sondern in der GuV gesammelt.

Ist der Ertrag höher als der Aufwand erwirtschaftet das Unternehemen einen Gewinn. Die GuV befindet sich auf der Passivaseite der Billanz.

Beispiel der Gliederung einer GuV nach Kontenform:

Aufbau und Gliederung einer Gewinn-, und Verlustrechnung (GuV) nach der Kontenform

 

Vorschriften zur GuV:

Die Vorschriften zu Gliederung der GuV werden im Handels Gesetz Buch aufgeführt.

Gesetzliche Grundlage zur Aufstellung von Bilanzen:
Der § 242 HGB verlangt die Aufstellung einer Bilanz (Verhältnis des Vermögens und der Schulden
darstellenden Abschluss) zu Beginn der Geschäftstätigkeit und für den Schluss eines jeden
Geschäftsjahrs.
§ 242 Abs. 1 HGB:
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs
einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz,
Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften
entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
Die Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 241a HGB bedeutet nach § 242 Abs. 4 HGB auch
die Befreiung von Inventur und Bilanzierungspflicht
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten
sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein
Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen,
hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen.
Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung
den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im
Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als
zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.
Nach § 247 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend
aufzugliedern.

Für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist nicht die Art des Gegenstands sondern
dessen Verwendung (Nutzungsabsicht) entscheidend.
Unter dem Anlagevermögen sind alle Vermögensgegenstände einzuordnen, die dauerhaft dazu
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen bildet also die Grundlage
der Betriebsbereitschaft.
§ 247 Abs. 2 HGB:

Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweise, die bestimmt sind,dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Konten

 

Bestandskonten.svg

Erfolgskonten.svg

Konten

Ertragskonto:

Auf dem Konto werden alle Erträge des Unternehmens verbucht. Erträge sind Einnahmen des Unternehmens.

Aufwandskonto:

Auf diesem Konto werden alle Aufwendungen gebucht also die Ausgaben die dazu führen das überhaupt Gewinn erzielt werden kann.

Bilanz:

Bei der Bilanz handelt es sich um eine gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben um aus ihnen das Vermögen zu berechenen.

Aufgaben (F40-F43)

F40) Von welchem Konto sind Aufwands- und Ertragskonten Unterkonten? Wie werden sie
abgeschlossen?

Antwort: Aufwands-und Ertragskonten sind Unterkonten der GuV welches ein Unterkonto der Billanz Eigenkapital ist. Am Ende eines Geschäftsjahres werden Aufwands -und ertragskonten abgeschlossen und der Saldo wird in die GuV gebucht. Die Aufwandskonten werden auf der HABEN-Seite abgeschlossen, die Ertragskonten auf der SOLL-Seite.

F41) Wie wirken sich Aufwendungen und Erträge auf das Eigenkapital aus?

Aufwendungen mindern das Eigenkapital und Erträge erhöhen das Eigenkapital.

F42) Wie werden Aufwendungen und Erträge gebucht?

Die Salden der Erfolgskonten gehen in die GuV ein. 

Aufwendungen mindern das Konto Eigenkapital, stellen also einen Abgang auf dem Passivkonto Eigenkapital dar. Abgänge auf Passivkonten werden auf der Sollseite verbucht, demnach stehen die Aufwendungen als Abgang ebenfalls im Soll.

Erträge führen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals, stellen also einen Zugang auf dem Passivkonto Eigenkapital dar. Zugänge auf Passivkonten stehen im Haben, weshalb Erträge im Haben gebucht werden.

F43) In welcher Form muss die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden?

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann entweder in Kontenform oder in Staffelform aufgebaut werden. Die Kontenform unterscheidet zwischen Sollseite (Aufwendungen) und Habenseite (Erträge). Bei einer Gliederung der GuV nach Staffelform werden alle Positionen untereinander gelistet. Zum Ergebnis (Gewinn oder Verlust) gelangt man durch eine Fortrechnung in verschiedenen Schritten.

 

Profilinformation

  • Land: Deutschland
  • Vorname: Omid
  • Nachname: Hosseini
  • Stadt: Lohfelden
  • E-Mail Adresse: omid.hosseini@web.de

Creative Commons Lizenz

Creative-Commons-Lizenz

Rechnungswesen 2 von Omid Hosseini ist mit einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported 3.0 Unported Lizenz ausgestattet.

Jede der Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Genehmigung von Omid Hosseini dazu erhalten.

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