Lernfeld 4 - Wirtschaft/BAO

von Nuri Bozyigit

Themenwoche Nr. 24

Arbeitszeit: 20.03.17 bis 24.03.17

Ziele

1. Ich kann die Begrifflichkeiten, Vertragsarten und andere allgemeine Informationen zu Vertragsrechte als Information aneignen und mit diesen Synonymen was anfangen.

2. Ich kann Situationen und Rechtsgeschäfte beurteilen und diese ausführlich rezensieren. 

3. Ich kann zu Vertragssituationen einen individuellen Prezi erstellen und diese ausführlich präsentieren. 

Lernnachweis

1. Die Informationen zu den Begriffen für die jeweiligen Aufgaben nutzen.

2. Gegebene Vertragssituationen beurteilen und diese hier ausführlich erklären und rezensieren. 

3. Die erstellten Prezi hier verlinken oder gegeben falls Screenshots hochladen.

Weg (wie ich meine Ziele erreiche)

1. Begriffe recherchieren, Musterfälle anschauen, beurteilen und diese für die Aufgaben verwenden. Bei Unklarheiten Hilfe ersuchen.

2. Bedingungen und Bedeutungen für Verträge und ihre rechtlichen Interaktionsmöglichkeiten recherchieren. Auch hier bei Unklarheiten Hilfe ersuchen.

3. Den Umgang mit der Prezi Seite lernen, Beispielvorlagen anschauen und versuchen eine Prezi zu erstellen. Versuchen individuell zu gestalten. 

Auswertung der Themenwoche

Die Woche war fördernd und hat eine Menge an Recherchen abverlangt. Ich kam mit diesem gut klar, musste aber des öfteren jede Menge Aspekte erneut in Betracht ziehen, bevor ich mich bei den verschiedenen Situationen passend ausdrückte.   

Übersicht zu den wichtigsten Punkten eines Geschäfts

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Rechtliche Regelungen und Konsequenzen

1. Max findet es großartig: zu seinem 16. Geburtstag schenkt ihm seine Tante eine play­station4 und obendrein hat er von seinem Onkel einen Hund bekommen.

Max darf ohne die Erlaubnis der Eltern das Geschenk nicht annehmen (Bürgerliches Gesetzbuch BGB / § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters).

2. Moritz ist 5, aber trotzdem erlaubt ihm seine Mutter schon, manchmal beim Kaufmann um die Ecke für sie einkaufen zu gehen. Sie vergisst nämlich öfter etwas beim wöchent­lichen Großeinkauf.

Moritz ist im Alter von 5 nicht Geschäftsfähig, da er sein siebentes Lebensjahr nicht beendet hat (Bürgerliches Gesetzbuch BGB/§ 104 Geschäftsunfähigkeit). Demnach sind seine Einkäufe ungültig und dürfte diese nicht tätigen.

3. Max hat lange gespart, damit er sich das heißersehnte Mountainbike kaufen kann. Er hat Glück und kann ein Auslaufmodell von hay für nur 699,- € erstehen.

Die Summe ist zu groß als das ein Jugendlicher es sich mit seinem Taschengeld kaufen kann. Die Einwilligung der Eltern wird hier benötigt.

 4. Auf dem Jahrmarkt entwischt Moritz seinen Eltern und kauft sich von den 4,- €, die ihm seine Oma geschenkt hat, an einem Stand eine große Tüte gebrannte Mandeln. Die isst er sogleich auf, so dass ihm ganz schlecht ist, als seine Eltern ihn endlich wieder finden.

Falls wie in dem Fall davor Moritz immer noch 5 Jahre alt ist, durfte er diesen Kauf nicht tätigen. Nicht nur dass er nicht die Einwilligung der Eltern hatte, er hat sich von Jene auch unerlaubt entfernt (Bürgerliches Gesetzbuch BGB/§ 104 Geschäftsunfähigkeit). Da die gebrannten Mandeln bereits verzerrt wurden, ist eine Ablehnung des Geschäftsgültigkeit nicht möglich.

5. Max hat nach langer Suche endlich eine Ausbildungsstelle als Zweiradmechaniker für Fahrradtechnik gefunden. Nach Meinung seiner Eltern soll er aber lieber einen ‚sauberen’ Beruf ergreifen und am besten Bankkaufmann werden.

Bewerbungen sind (falls es sich für einen Arbeitsbereich handel) eine Willenserklärung, welches Max ohne seine Eltern nicht erklären darf (falls noch 16) (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters).

 6. Max’ Eltern haben sich durchgesetzt: er beginnt eine Ausbildung als Bank- kaufmann. Doch schon nach einem halben Jahr reicht er die Kündigung ein. Womit seine Eltern natürlich überhaupt nicht einverstanden sind.

Wenn der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen gestattet in Dienst oder Arbeit zu treten, so hat der Minderjährige das Recht in diesem Rahmen frei zu handeln. Das bedeutet dass Max kündigen darf, auch wenn die Eltern nicht einverstanden sind. Die Ermächtigung kann aber durch das Familiengericht ersetzt werden, falls man der Vormund ist. Dies muss auf Antrag des Minderjährigen geschehen. (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis).

7. Das Leben kommt, das Leben geht: am selben Tag, als Max’ und Moritz’ Mutter von ihrem Arzt bestätigt bekommt, dass sie wieder ein Kind erwartet, stirbt die Oma an einem Schlaganfall. Keiner in der Familie wusste wie vermögend sie war, hinterlässt sie doch laut Testament u.a. allen Enkelkindern je 100.000,- €. Ihrer Tochter vermacht sie ein echtes Erbstück: die antike italienische Geige, die einmal dem Urgroß­vater gehörte.

Erben dürfen nur jene, die zur Erbzeit gelebt haben. Vor dem Erbfall gezeugte Personen gelten als geboren. Daher bekommt auch das noch nicht auf die Welt gekommene Enkelkind 100.000€ (Bürgerliches Gesetzbuch BGB/§ 1923 Erbfähigkeit). 

8. Max ist nicht Banker geworden. Stattdessen hat er mit seiner Erbschaft eine eigene kleine Firma (mit sogar drei Angestellten) gegründet, die Computerspiele programmiert und vertreibt.

Die Gründung einer Firma bedeutet gleichermaßen das Abschließen von diversen Verträgen. Diese darf Max (falls immer noch 16) zwar abschließen, jedoch hängt die Gültigkeit von den Erziehungsberechtigten ab (Bürgerliches Gesetzbuch BGB / § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung). Jedoch kann durch die Erlaubnis der Eltern für Max eine selbstständige Handlung innerhalb des Arbeitsbereichs gestattet werden (Bürgerliches Gesetzbuch BGB / § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts). 

9. Am Abend seines 18. Geburtstags betrinkt sich Max maßlos. In seiner Geburtstags- stim­mung schenkt er seinem besten Kumpel David sein Fahrrad, das er ja nun, da er Auto fahren darf, nicht mehr braucht.

Man ist Geschäftsunfähig, sollte man sich in einem Zustand befinden in dem man geistig eingeschränkt ist. (Bürgerliches Gesetzbuch BGB / § 104 Geschäftsunfähigkeit). 

 

Geschäftsfähig?

Übungsfall 1

Fritz (F) ist sechs Jahre alt. Er ist Eigentümer eines Geldbetrages in Höhe von 45,- €. Er kauft in einem Spielwarengeschäft eine Spielzeugpistole zum Preis von 5,95 €. Der Geschäftsinhaber (G) übergibt ihm die Pistole und nimmt das Geld dankend entgegen. Die Eltern von Fritz sind mit dem Kauf nicht einverstanden, bringen das Spielzeug zurück und fordern die Rückerstattung des Geldbetrages. G verweigert die Rücknahme des Spielzeugs mit der Begründung, es habe eine Kaufhandlung mit allen Rechts- geschäften stattgefunden.
a. Wie ist die Rechtslage?
b. Wie ändert sich die Rechtslage, wenn die Eltern von Fritz zwei Tage nach seinem
7. Geburtstag vom Kauf erfahren?

a). Da Fritz nicht sein siebentes Lebensjahr beendet hat, ist der Kauf der Spielzeug-Pistole nichtig und die Eltern haben das Recht, die Ware für Geld zurück zu geben (Bürgerliches Gesetzbuch BGB / § 104 Geschäftsunfähigkeit)

b). In diesem Fall wäre der Kauf gültig gewesen (Bürgerliches Gesetzbuch GB / § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln), jedoch schloss Fritz ohne die Erlaubnis seiner Eltern ein Vertrag ab. Die Gültigkeit dieser hängt jedoch von seinen Eltern ab (Bürgerliches Gesetzbuch BGB / § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung). Fritz' Eltern dürfen legitim eine Rückgabe fordern.

Übungsfall 2

Alex, 6 Jahre, hat im Spielzeugladen einen Bausatz gesehen, den er gerne kaufen möchte. Sein Vater hat nichts dagegen und schreibt dem Sohn eine entsprechende Mitteilung für den Verkäufer, welchen er eh gut kennt. Alex übergibt im Laden die Mit- teilung und das Geld und erhält den Bausatz ausgehändigt.
a.Begründe, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist!
b.Untersuche, ob die Handlungen wirksam sind und begründe, wer Eigentümer und
Besitzer ist!

a). Alex hat noch nicht sein siebentes Lebensjahr beendet und darf somit kein Kauf tätigen (Bürgerliches Gesetzbuch BGB / § 104 Geschäftsunfähigkeit). Die Mitteilung seines Vaters würde jedoch dazu führen, dass er als Bote gedient hat.

b). Da durch die Mitteilung des Vaters Alex nur der Bote ist, gehört technisch gesehen Alex' Vater der Bausatz.

Übungsfall 3

Die 17-jährige Anna (A) verkauft ihrer Bekannten (B) auf deren Drängen hin einen Damenring für 40,-- €. Sie weiß nicht, dass der Ring in Wirklichkeit ca. 250,-- € wert ist. Sie übergibt den Ring an B und erhält den Geldbetrag.
a.Begründe, ob der geschlossene Kaufvertrag wirksam ist! Wer ist Eigentümer bzw.
Besitzer von dem Ring und dem Geld?
b. Ändert sich die Rechtslage bei einem Kaufpreis von 400,-- €?
c. Können die Eltern von Anna den Verkauf mit der Begründung rückgängig machen,
es handle sich um ein altes Erbstück?

a). Da Anna nur 17 Jahre alt ist, ist sie nur beschränkt geschäftsfähig. Die Verhandlung ist hier in diesem Fall nur gültig, wenn die Eltern nichts einzuwenden haben. Dies geschieht auch stillschweigend. 

b). Die Menge an Geld ändert nichts an Anna's beschränkte Geschäftsfähigkeit. 

c). Mit der Begründ nicht, aber man kann mit der Begründung, dass Anna nicht volljährig ist und dazu nicht autorisiert war den Damenring zurückverlangen. 

Übungsfall 4

Hannes (H) und Laslo (L), beide 6 Jahre alt, spielen im Sandkasten. Laslo fordert Hannes auf, dessen Spielzeugauto gegen eine Packung Buntstifte zu tauschen. Hannes erklärt sich nach einigem Zögern einverstanden. Die Gegenstände wechseln den Besitzer. Die Eltern sind damit nicht einverstanden.
a.Überprüfe, ob ein Vertrag zustande gekommen ist!
b.Wer ist Eigentümer, wer ist Besitzer der getauschten Gegenstände?
c.Wie ändert sich die Rechtslage, wenn Hannes Eltern mit dem Tausch einverstanden
sind?

a). Beide sind unter 7 Jahre alt und somit nicht geschäftsfähig. Dies ist kein gültiger Vertrag. 

b). Die rechtmäßigen Eigentümer sind die jeweiligen Eltern von Hannes und Laslo. Die Besitzer sind sie selbst. Umso weniger sind sie autorisiert ihre Gegenstände miteinander zu tauschen.

c). Das Einverstanden-sein von Hannes' Eltern ist hier irrelevant, denn das Geschäft ist bei Kindern unter 7 Jahren nicht gültig. Alternativ, und falls man wirklich so weit gehen möchte, könnten die jeweiligen Eltern unter sich den Tausch abhalten.

Übungsfall 5

Die 5-jährige Vera (V) erhält von ihrer Patentante (P) 10,- € zum Geburtstag geschenkt. Die Eltern bestimmen, dass V das Geld in ihre Sparbüchse werfen soll, die sie auf- bewahren.
a.Prüfe die Rechtslage!
b.Wer ist Eigentümer bzw. Besitzer des Geldes?

a). Durch die Aufforderung der Eltern das Geld in die Sparbüchse zu tun, ist das Rechtsgeschäft gültig.

b). Vera ist die Besitzerin, während die Eltern die Eigentümer sind. 

Übungsfall 6

Der 15-jährige Anton (A) kauft bei Mayers (M) ein Fahrrad. Eine Einwilligung der Eltern liegt nicht vor. Nach drei Wochen wird dem A das Fahrrad vom Unbekannten (U) ge- stohlen. Erst jetzt erfahren A's Eltern von dem Geschäft und verweigern gegenüber dem M die Zustimmung zu dem Geschäft.
a. Ist der Kaufvertrag zwischen A und M wirksam?
b. Wer ist Eigentümer bzw. Besitzer vom Fahrrad bzw. Geld?
c. Kann A den Kaufpreis zurückfordern?

a). Sollte Anton das Geld als Taschengeld frei zur Verfügung gestanden haben, ist der Vertrag gültig gewesen. Bei einem Fahrrad hingegen ist Frage wie viel es gekostet hat, da dieses möglicherweise teurer ist als die erlaubte Menge an Taschengeld für Anton.

b). Eigentümer des Geldes ist Anton, Besitzer Mayer. Eigentümer des Fahrrads ist Anton, Besitzer der Unbekannte.

c). Falls das Geld als Taschengeld für Anton erlassen wurde, ist eine Rückforderung nicht möglich.

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Vertragsrecht von Nuri Bozyigit ist mit einer Creative Commons Attribution 3.0 Unported Lizenz ausgestattet.

Jede der Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Genehmigung von Nuri Bozyigit dazu erhalten.

Vertragsarten

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